Jahresergebnis - vor und nach Steuern


GuV in Staffelform
 
betriebl. Erträge 
-
betriebl. Aufwendungen 
=
Betriebsergebnis (EBIT)Ergebnis von Kerngeschäft
+/-
FinanzergebnisZinsertrag minus Zinsaufwand
=
EGTErgebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
+/-
außerordentliche
Erträge / Aufwendungen
 
=
Jahresergebnisvor Steuern
-
Steuern  
=
Jahresergebnisnach Steuern
+
Rücklagenauflösung  
-
Rücklagenzuweisung  
=
Bilanzgewinn/Bilanzverlust  

Das Jahresergebnis (auch Jahresüberschuß oder Jahresfehlbetrag) ist Teil der GuV in Staffelform als "Jahresergebnis vor Steuern" und als "Jahresergebnis nach Steuern"


In der sehr viel aufwendigeren GuV-Rechnung der Wikipedia (gefertigt nach § 265 und § 275 HGB als notwendige "Mindestgliederung") ist das Jahresergebnis als Jahresüberschuß oder Jahresfehlbetrag der letzte Posten der GuV - abweichend von der hier gegebenen vereinfachten Staffelform, in der die Bildung der Rücklagen als Teil der GuV präsentiert wird. In der Wikipedia-GuV wird dieser Vorgang in "Ergänzende Angaben für Aktiengesellschaften" abgehandelt.

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