Außerordentliche Aufwendungen und Erträge


GuV in Staffelform
 
betriebl. Erträge 
-
betriebl. Aufwendungen 
=
Betriebsergebnis (EBIT)Ergebnis von Kerngeschäft
+/-
FinanzergebnisZinsertrag minus Zinsaufwand
=
EGTErgebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
+/-
außerordentliche
Erträge / Aufwendungen
 
=
Jahresergebnis vor Steuern
-
Steuern  
=
Jahresergebnis nach Steuern
+
Rücklagenauflösung  
-
Rücklagenzuweisung  
=
Bilanzgewinn/Bilanzverlust  
GuV in Kontoform
Aufwendungen Erträge
z.B.

Wareneinsatz
Zinsaufwand
Wertpapieraufwand
außerordentlicher Aufwand
Miete
Personalkosten
Reparaturen
Instandhaltung
Werbung
Sonstige Betriebskosten
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen
Bildung von Rückstellungen
z.B.

Umsatz
Zinsertrag
Wertpapierertrag
außerordentlicher Ertrag
Sonstige betriebliche Erträge
(Saldo Jahresergebnis GEWINN) (Saldo Jahresergebnis VERLUST)
SUMME SUMME

Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen sind in Zusammenhang mit dem Geschäftszweck eines Unternehmens anfallende Geschäftsvorfälle, die jedoch nicht regelmäßig, sondern außerordentlich entstehen und deshalb gesondert ausgewiesen werden ("Posten ..., die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit .... anfallen" nach §277 Abs. 4 Satz 1 HGB, (z.B. Verkauf einer Maschine zu einem über dem Buchwert liegenden Preis, Verluste durch Unfälle etc.).